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Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union ( Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidopingordnung, Kampfrichterordnung ), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an.
Mit der Anmeldung verzichtet der Teilnehmer darauf, irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter des Wettkampfes geltend zu machen. Dies betrifft Ansprüche bei Tod, Verletzung, Diebstahl sowie Eigentums- oder sonstige Schäden, die während seines Aufenthaltes, soweit er mit der Teilnahme am Triathlon zusammenhängt, entstehen sollten. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme am Triathlon Gefahren mit sich bringt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer erlaubt hiermit, dass sein Name und Bild in den Medien gratis und uneingeschränkt verwendet werden darf, soweit sie im Zusammenhang mit dem Geraer Power-Triathlon stehen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er körperlich gesund ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und seine Tauglichkeit zur Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist.
Die Siegerehrung findet etwa ab eine Stunde nach Start der Wettkämpfe 1 - 4 und für die Wettkämpfe 5 - 7 frühestens 30 Minuten nach Zieleinkunft des letzten Wettkämpfers statt. Die Wertung erfolgt in den Wertungsklassen nach DTU-Sportordnung.
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